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§ 1 Geltungsbereich Lieferungen und Leistungen von COMPUTERLINKS erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Bedingungen der Hersteller wird ergänzend verwiesen. Entgegenstehende oder von unseren abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen COMPUTERLINKS und dem Besteller zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
§ 2 Vertragsschluß/Beschaffenheit Angebote von COMPUTERLINKS sind, soweit nichts anderes vermerkt ist, stets als freibleibend zu verstehen. Ein(e) Bestellung/Auftrag des Kunden kann COMPUTERLINKS innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme durch COMPUTERLINKS erfolgt entweder schriftlich oder durch Lieferung. Für die Beschaffenheit der Ware sind stets die im Angebot und in der Auftragsbestätigung von COMPUTERLINKS angegebenen Daten maßgeblich.
§ 3 Lieferung und Liefervertrag Die dem Besteller mitgeteilten Lieferdaten stehen unter dem Vorbehalt der Abklärung aller technischen Fragen und der richtigen und rechtzeitigen Selbst- belieferung von COMPUTERLINKS. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, infolge veränderter behördlicher Genehmigungs- oder Gesetzeslage, durch Betriebsstörungen oder infolge von Arbeitskämpfen sind von COMPUTER- LINKS – auch soweit sie bei Zulieferern eintreten – selbst bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In den Fällen vorübergehender, von COMPUTERLINKS nicht zu vertretender Leistungshindernisse, verlängert sich die Leistungsfrist um den Zeitraum, für den das Leistungshindernis vorliegt. Scha- densersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Leistung sind in jedem Falle ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von COMPUTERLINKS beruht.
§ 4 Versand/Gefahrübergang Die Versendung der Ware erfolgt ab Lager COMPUTERLINKS. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung auf den Besteller über, sobald die Ware dem Beförderer ausgehändigt wurde, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft an den Besteller auf diesen über.
§ 5 Zahlungsbedingungen Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen von COMPUTERLINKS berechnet, die angegebenen Preise verstehen sich ab Lager von COMPUTERLINKS. Hinzu kommen Verpackungs- und Versandkosten sowie die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ist sofort, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist COMPUTERLINKS berechtigt, mindestens Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 1333 ABGB zu erheben. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen von COMPUTERLINKS gegenüber dem Besteller sofort zur Zahlung fällig. Die im freien Ermessen von COMPUTERLINKS stehende Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur erfüllungshalber. Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. COMPUTERLINKS ist berechtigt, für Lieferungen Vorauskasse zu verlangen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt COMPUTERLINKS behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur restlosen Bezahlung vor. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Es ist ihm jedoch untersagt, die Vorbehaltsware sicherungszuübereignen oder zu verpfänden. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfän- dungen oder Abtretungen, sind COMPUTERLINKS unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Besteller tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen an COMPUTERLINKS ab. Der Besteller ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner COMPUTERLINKS bekanntzugeben. COMPUTERLINKS ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Bestellers offenzulegen, wenn der Besteller gegenüber COMPUTERLINKS in Zahlungsverzug gerät. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten-Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von COMPUTERLINKS gelieferten Waren durch den Besteller erfolgt für COMPUTERLINKS. COMPUTERLINKS erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt COMPUTERLINKS Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
§ 7 Gewährleistung COMPUTERLINKS gewährleistet, daß die gelieferte Ware frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist und für den in den Benutzerhandbüchern beschriebenen Einsatz geeignet ist. Jeder Besteller oder Wiederverkäufer entscheidet alleinverantwortlich, ob eine bei COMPUTERLINKS bestellte Ware auf einem zur Nutzung mit dieser Ware beabsichtigten Computersystem lauffähig ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Mo-nate ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt für alle eventuellen Ansprüche des Bestellers wegen von uns zu vertretender Mängel der Ware, soweit nicht Ansprüche wegen arglistigem Verschweigens eines Mangels, unerlaubter Handlung oder Vorsatz geltend gemacht werden oder die Waren Gegenstand eines Verbrauchergeschäfts im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind. COMPUTERLINKS macht darauf aufmerksam, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu erstellen, daß sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeiten. Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel und Qualität hin zu überprüfen. Mängel und Fehler müssen COMPUTERLINKS innerhalb von 7 Tagen ab Ablieferung oder, soweit es sich um versteckte Mängel oder Fehler handelt, ab Kenntniserlangung schriftlich angezeigt werden. Unterbleibt eine solche Anzeige, sind mit der Ausnahme von solchen, die auf Softwaremängeln beruhen, etwaige Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Im Falle einer berechtigten Reklamation leistet COMPUTERLINKS nach Wahl von COMPUTERLINKS Nacherfüllung durch Ersatz oder Nachbesserung. Bei einer fehlgeschlagenen Nacherfüllung wird der Besteller COMPUTERLINKS eine angemessene Nachfrist einräumen. Ist COMPUTERLINKS zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese aus von COMPUTERLINKS zu vertretenden Gründen über das zumutbare Maß hinaus, oder ist die Nacherfüllung dem Besteller unzumutbar, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn von Seiten des Bestellers oder Dritter Eingriffe in den Liefergegenstand vorgenommen worden sind. Der Besteller trägt die Kosten einer nicht berechtigten oder unvollständigen Rücksendung. COMPUTERLINKS ist berechtigt, für derartige Rücksendungen entweder eine Kostenpauschale von Euro 100,– zu erheben oder aber spezifisch abzurechnen.
§ 8 Haftung Weitergehende Ansprüche des Bestellers, als in § 7 genannt, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für indirekte Schäden und Folgeschäden. COMPUTERLINKS haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Dieser Ausschluß gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens COMPUTERLINKS beruht oder COMPUTERLINKS fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat, deren Zweck die Absicherung des Bestellers gegen die geltend gemachten Schäden war. Sie gilt auch nicht, wenn COMPUTERLINKS einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware übernommen hat und diese Garantie gerade bezweckt hat, den Besteller gegen die in Rede stehenden Schäden abzu- sichern. Die Schadensersatzhaftung ist in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit auf die Höhe des Bestellwertes der jeweiligen Ware begrenzt. COMPUTERLINKS haftet nicht dafür, daß die Vertragsprodukte keine Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat COMPUTERLINKS von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ansprüche des Bestellers aufgrund von COMPUTERLINKS zu vertretender Unmöglichkeit und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie etwaige Ansprüche nach dem § 933b ABGB bleiben unberührt.
§ 9 Export-/Importbestimmungen Der Besteller hat Kenntnis davon genommen, daß die von COMPUTERLINKS gelieferten Waren Export- bzw. Importbestimmungen unterliegen können und verpflichtet sich, diesen Bestimmungen nachzukommen. COMPUTERLINKS ist bemüht, den Kunden von den entsprechenden Bestimmungen zu unterrichten. Der Kunde verpflichtet sich, COMPUTERLINKS von einer etwaigen Inan- spruchnahme freizustellen, die darauf beruht, daß der Kunde Export- oder Import- bestimmungen verletzt hat.
§ 10 Aufrechnung Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von COMPUTERLINKS anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes und eines Leistungsverweige- rungsrechtes ist der Besteller nicht befugt.
§ 11 Unwirksamkeit einer Klausel Sollte eine der in den AGBs enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Datenschutz Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von COMPUTERLINKS und dem Besteller aus zwischen diesen abgeschlossenen Verträgen ist Linz. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist Linz, wenn der Besteller Kaufmann oder eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist. Es findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von COMPUTERLINKS automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Stand 01.08.2005 |
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