Mit Schreiben vom 3. Juni 2009 hat uns die Frankfurter Wertpapierbörse mitgeteilt, dass die Zulassung der auf den Inhaber
lautenden Stammaktien der COMPUTERLINKS AG zum regulierten Markt (General Standard) widerrufen und mit Ablauf des
3. September 2009 wirksam wird.
Mit Veröffentlichung der Widerrufsent- scheidung durch die Frankfurter Wertpapierbörse
begann auch die Annahmefrist des Delisting-Abfindungsangebots welches durch die CSS Computer Security Solutions Erwerbs
GmbH (CSS GmbH) unterbreitet wurde. Lesen Sie hierzu, die von der CSS GmbH veröffentlichte Pressemitteilung.
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